8
Feb
2006

Deutschland: Sondersteuer für TV-Telefongewinnspiele von DSF, 9Live & Co.

Mehrere deutsche Bundesländer denken offenbar ernsthaft darüber nach, die Gewinnspielerlöse von TV- und Radiosendern künftig mit einer Sondersteuer zu belegen.

Am 10. Februar wird sich der Bundesrat auf Initiative der Bundesländer Niedersachsen und Schleswig-Holstein über das «Spieleinsatzsteuergesetz» beraten, berichtet der Branchendienst «Kontakter» in seiner Ausgabe vom Montag. Die Gesetzesvorlage sehe unter anderem vor, Erträge aus Gewinnspielen via Telefon künftig mit einem Steuersatz in Höhe von 20% zu belegen. Die Steuererträge aus Lotterien, Glücksspielen oder auch aus boomenden Telefon-Mehrwertdienst-Angeboten sollen künftig mit bis zu 680 Mio. Euro zum Staatshaushalt beitragen.

Die Neuregelung würde alle Sender betreffen, die über Telefongebühren bei Gewinnspielen dazuverdienen, unter anderem das DSF, Kabel 1 und 9Live. Gegen die Besteuerung regt sich allerdings Widerstand. Der Wirtschaftsausschuss des Bundestags will laut «Kontakter» privaten Fernsehanbietern zur Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit keine zusätzlichen Steuerlasten aufbürden.

Quelle: http://www.kleinreport.ch

Österreich: Regulator setzt SMS-Mehrwertdienst-Sperre durch

Wien: „Im vergangenen Jahr sind wir in unserer Endkunden-Schlichtungsstelle verstärkt mit der Thematik der Mehrwert-SMS konfrontiert worden, die für den Endkunden oft zu überraschend hohen Handyrechnungen führten. Mit der Möglichkeit der SMS-Mehrwertdienst-Sperre, die Endkunden auf unsere Initiative hin ab sofort bei allen österreichischen Mobilfunkbetreibern einrichten lassen können, ist uns ein weiterer wichtiger Schritt zur Stärkung des Rechtsschutzes der Nutzer gelungen“, zeigt sich Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekom, erfreut.

„In vielen Fällen fanden die einzelnen Konsumenten Rechnungsposten für SMS-Mehrwertdienste vor, die sie gar nicht bestellt hatten. Für viele Nutzer war es oftmals auch schwierig, einmal bestellte SMS-Dienste, wie kostenintensive ABO-Dienste, wieder loszuwerden“, beschreibt Serentschy die Problematik, „die SMS-Mehrwertdienst-Sperre schiebt diesen Missbrauchsfällen einen Riegel vor!“

Einrichtung der SMS-Mehrwertdienst-Sperre einmal pro Jahr kostenlos

„Jeder Handynutzer hat nun die Möglichkeit, bei seinem Mobilfunkbetreiber einmal pro Jahr kostenlos seinen Mobilfunkanschluss sowohl für abgehende als auch für einlangende SMS-Mehrwertdienste vorab sperren zu lassen und kann sich nun wirkungsvoll vor unerwünschten und kostspieligen Mehrwert-SMS schützen“, erläutert Serentschy diese Schutzmaßnahme. „Diese Sperrverpflichtung, die gesetzlich vorgesehen ist, erlangt auch insofern Bedeutung, als zunehmend SMS-Dienste angeboten werden, bei denen die empfangenen SMS dem Nutzer verrechnet werden“, so Serentschy weiter. „Vor allem Eltern haben jetzt eine einfache Handhabe, wenn sie den Konsum von teuren Mehrwertdiensten durch ihre Kinder von vornherein einschränken wollen.“

Die SMS-Mehrwertdienst-Sperre ergänzt die schon länger realisierte Sperrmöglichkeit von normalen Mehrwertdienst-Sprachverbindungen, beispielsweise zu den Rufnummernbereichen 0900 und 0930. Für beide Sperrmöglichkeiten – Sprache und SMS – gilt: Einmal pro Jahr hat ein Betreiber auf Wunsch des Kunden beide Sperren kostenlos einzurichten. Allerdings sollte man dem Betreiber gegenüber klar zum Ausdruck bringen, ob Sprach- und SMS-Mehrwertdienste gesperrt werden sollen oder nur eine der beiden Diensteformen.

Keinen Schutz bietet die neue Sperrmöglichkeit vor der Belästigung durch kostenlose SPAM-SMS, auch wenn Mehrwertnummern beworben werden. Der Betreiber kann nämlich nicht unterscheiden, ob es sich um eine für den Nutzer erwünschte oder unerwünschte Nachricht handelt.

Weitere Informationen zu Mehrwert-SMS und zum Service der Schlichtungsstelle sind auf der Website der RTR-GmbH unter www.rtr.at/konsumentenservice abrufbar.
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